Fangbeschränkungen
Wie natürlich überall gibt es auch in unserem Verein Beschränkungen.
Bei uns gelten folgende Maße:
Karpfen | 35 cm |
Schleien | 28 cm |
Hechte | 55 cm |
Zander | 55 cm |
Aal | 60 cm |
Tagesfischerei-Erlaubnisschein
Der Angeltag beginnt um 04:00 Uhr und endet um 24:00 Uhr.
Von 00:00 Uhr bis 04:00 Uhr darf nicht geangelt werden.
Das Angeln mit totem Köderfisch sowie das Blinkern ist vom 01.01. bis 31.01. und vom 01.05. bis 31.12 gestattet.
In der Schonzeit vom 01.02. bis 30.04 gefangene Hechte oder Zander sind unverzüglich zurückzusetzen.
Als Köderfisch dürfen nur im Ried- und Mittelsee gefangene Weißfische verwendet werden.
Das Anfüttern vom Ufer aus ist nur während des Angelns erlaubt (max. 1kg pro Tag).
Der Angelplatz ist um 24:00 Uhr zu verlassen.
Verboten sind das Angeln mit Hunde oder Katzenfutter, Anfüttern von Wasserfahrzeugen aller Art aus, offene Feuerstellen am Seeufer sowie das Zelten, Campieren und Übernachten am Ried- und Mittelsee.
Fangbeschränkungen für einen Angeltag:
2 Hechte oder Zander (1 Hecht und 1 Zander)
2 Karpfen und
4 Schleien
Im Jahr 2019 sind Grasfische ganzjährig geschont und bei Fang sofort vorsichtig und lebensfähig zurückzusetzen.
Karpfen, Schleien, Hecht und Zander müssen sofort nach dem Fang (noch vor dem neuerlichen Auswerfen der Rute) in die Fangliste auf der Rückseite des Erlaubnisscheines eingetragen werden.
Ist die Tagesfangbeschränkung auf Karpfen oder Schleien erreicht, ist das Angeln auf Friedfische generell einzustellen.
Sinngemäß gilt dies auch für Raubfische.
Massige Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden.
Jugendliche mit Jugendfischereischein dürfen nur unter der Aufsicht eines volljährigen Fischereierlaubnisscheininhabers für den Ried- und Mittelsee fischen.
Mitgliedern ist während der festgesetzten Arbeitseinsätze und Vereinsveranstaltungen das Angeln untersagt.
Mitgliedern der Vorstandschaft und Fischereiaufseher sind berechtigt, die Einhaltung der Vereinsvorschriften zu kontrollieren und bei Verstößen den Fischereierlaubnisschein für den Ried- und Mittelsee einzuziehen.
Parkmöglichkeiten für Wochen- oder Tageserlaubnisscheinen sind an der Riedseehütte und bei Oberau.
Das Befahren der Strasse zum Mittelsee ist nicht erlaubt.
Zuwiderhandlungen gegen oben genannte Bestimmungen haben den Entzug des Fischereierlaubnisscheines zur Folge.
Der Verein haftet für keinerlei Ersatzansprüche, ebenso wenig für Unglücksfälle und Sachschäden, die beim Angeln und Benutzen der Zufahrtswege und Parkplätze entstehen sollten.
Wochenfischerei-Erlaubnisschein
Der Angeltag beginnt um 04:00 Uhr und endet um 24:00 Uhr.
Von 00:00 Uhr bis 04:00 Uhr darf nicht geangelt werden.
Das Angeln mit totem Köderfisch sowie das Blinkern ist vom 01.01. bis 31.01. und vom 01.05. bis 31.12 gestattet.
In der Schonzeit vom 01.02. bis 30.04 gefangene Hechte oder Zander sind unverzüglich zurückzusetzen.
Als Köderfisch dürfen nur im Ried- und Mittelsee gefangene Weißfische verwendet werden.
Das Anfüttern vom Ufer aus ist nur während des Angelns erlaubt (max. 1kg pro Tag).
Der Angelplatz ist um 24:00 Uhr zu verlassen.
Verboten sind das Angeln mit Hunde oder Katzenfutter, Anfüttern von Wasserfahrzeugen aller Art aus, offene Feuerstellen am Seeufer sowie das Zelten, Campieren und Übernachten am Ried- und Mittelsee.
Fangbeschränkungen für einen Angeltag: 2 Hechte oder Zander (1 Hecht und 1 Zander) 2 Karpfen oder Grasfische (1 Karpfen und 1 Grasfisch) und 4 Schleien
Karpfen, Grafische, Schleien, Hecht und Zander müssen sofort nach dem Fang (noch vor dem neuerlichen Auswerfen der Rute) in die Fangliste auf der Rückseite des Erlaubnisscheines eingetragen werden.
Ist die Tagesfangbeschränkung auf Karpfen oder Schleien erreicht, ist das Angeln auf Friedfische generell einzustellen.
Sinngemäß gilt dies auch für Raubfische.
Die Tagesfangbeschränkung gilt auch für Inhaber von Wochenerlaubnisscheinen.
Fangbeschränkungen für Wochenerlaubnisscheine:
4 Hechte oder Zander
6 Karpfen und
6 Schleien
Im Jahr 2019 sind Grasfische ganzjährig geschont und bei Fang sofort vorsichtig und lebensfähig zurückzusetzen.
Massige Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden.
Jugendliche mit Jugendfischereischein dürfen nur unter der Aufsicht eines volljährigen Fischereierlaubnisscheininhabers für den Ried- und Mittelsee fischen.
Mitgliedern ist während der festgesetzten Arbeitseinsätze und Vereinsveranstaltungen das Angeln untersagt.
Mitgliedern der Vorstandschaft und Fischereiaufseher sind berechtigt, die Einhaltung der Vereinsvorschriften zu kontrollieren und bei Verstößen den Fischereierlaubnisschein für den Ried- und Mittelsee einzuziehen.
Parkmöglichkeiten für Wochen- oder Tageserlaubnisscheinen sind an der Riedseehütte und bei Oberau.
Das Befahren der Strasse zum Mittelsee ist nicht erlaubt.
Zuwiderhandlungen gegen oben genannte Bestimmungen haben den Entzug des Fischereierlaubnisscheines zur Folge.
Der Verein haftet für keinerlei Ersatzansprüche, ebenso wenig für Unglücksfälle und Sachschäden, die beim Angeln und Benutzen der Zufahrtswege und Parkplätze entstehen sollten.
Jahresfischerei-Erlaubnisschein
Der Angeltag beginnt um 00:00 Uhr morgens und endet um 24:00 Uhr.
Das Angeln mit totem Köderfisch sowie das Blinkern ist vom 01.01. bis 31.01. und vom 01.05. bis 31.12 gestattet.
In der Schonzeit vom 01.02. bis 30.04 gefangene Hechte oder Zander sind unverzüglich zurückzusetzen.
Als Köderfisch dürfen nur im Ried- und Mittelsee gefangene Weißfische verwendet werden.
Das Anfüttern vom Ufer aus ist nur während des Angelns erlaubt (max. 1kg pro Tag).
Der Angelplatz ist um 24:00 Uhr zu verlassen.
Verboten sind das Angeln mit Hunde oder Katzenfutter, Anfüttern von Wasserfahrzeugen aller Art aus, offene Feuerstellen am Seeufer sowie das Zelten, Campieren und Übernachten am Ried- und Mittelsee.
Fangbeschränkungen für einen Angeltag: 2 Hechte oder Zander (1 Hecht und 1 Zander) 2 Karpfen oder Grasfische (1 Karpfen und 1 Grasfisch) und 4 Schleien
Karpfen, Grafische, Schleien, Hecht und Zander müssen sofort nach dem Fang (noch vor dem neuerlichen Auswerfen der Rute) in die Fangliste auf der Rückseite des Erlaubnisscheines eingetragen werden.
Ist die Tagesfangbeschränkung auf Karpfen oder Schleien erreicht, ist das Angeln auf Friedfische generell einzustellen.
Sinngemäß gilt dies auch für Raubfische.
Die Tagesfangbeschränkung gilt auch für Inhaber von Jahreserlaubnisscheinen.
Fangbeschränkungen für Jahreserlaubnisscheine:
15 Hechte oder Zander
25 Karpfen und
25 Schleien
Im Jahr 2019 sind Grasfische ganzjährig geschont und bei Fang sofort vorsichtig und lebensfähig zurückzusetzen.
Massige Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden.
Jugendliche mit Jugendfischereischein dürfen nur unter der Aufsicht eines volljährigen Fischereierlaubnisscheininhabers für den Ried- und Mittelsee fischen.
Mitgliedern ist während der festgesetzten Arbeitseinsätze und Vereinsveranstaltungen das Angeln untersagt.
Mitgliedern der Vorstandschaft und Fischereiaufseher sind berechtigt, die Einhaltung der Vereinsvorschriften zu kontrollieren und bei Verstößen den Fischereierlaubnisschein für den Ried- und Mittelsee einzuziehen.Absatz
Der Zufahrtsweg über Oberau ist unbeding einzuhalten.
Die Zufahrt zum Mittelsee ist nur zum Zweck des Angelns für den Ried- und Mittelsee erlaubt.
Das Parken ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt. Parkmöglichkeiten bestehen auch an der Riedseehütte und bei Oberau.
Zuwiderhandlungen gegen oben genannte Bestimmungen haben den Entzug des Fischereierlaubnisscheines zur Folge.
Der Verein haftet für keinerlei Ersatzansprüche, ebenso wenig für Unglücksfälle und Sachschäden, die beim Angeln und Benutzen der Zufahrtswege und Parkplätze entstehen sollten.